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Geschichte und Handlungsfelder der Jugendberufshilfe in Luxemburg

Print This Post EMail This Post July 30th, 2008

luxemburgKlaus Schneider, Luxemburg

This article describes the history of youth welfare in Luxemburg and especially developments in policy and practice of employability trainings for young people in social work in his country.

Einleitung

In modernen Gesellschaften misst man der beruflichen Integration der in einem Prozess der Identitätsfindung und persönlichen Orientierung befindlichen Jugendlichen große Bedeutung zu (Schelsky 1963). Ausbildung und Beschäftigung sind in einer als Übergangszeitraum definierten Jugendphase maßgeblich für die Ausgestaltung und Festigung der Persönlichkeit Jugendlicher verantwortlich (Baacke 2003).
Die Berufsvorbereitung und Qualifizierung berufsunreifer oder schwer vermittelbarer Heranwachsender bilden eine wichtige Brückenfunktion im Übergang von der Schule in den Beruf. Sie stellen aber auch ein Auffangbecken für benachteiligte und in ihrer Entwicklung retardierte Jugendliche dar. Bei diesen Jugendlichen handelt es sich meist um Schul- und Berufsabbrecher (drop-out), die das formale Bildungssystem ohne regulären Abschluss verlassen.
Demnach reagiert die Jugendberufshilfe auf soziale Benachteiligung und konzentriert ihre Maßnahmen innerhalb der Transitionsphase auf die Vermeidung resp. Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Während sich die Angebote gemeinnütziger Institutionen auf die Durchführung von Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen konzentrieren, offerieren die öffentlichen Einrichtungen vornehmlich präventive Angebote an der Schwelle Schule-Beruf.

Die Begriffe und Angebote

Eine eindeutige Begriffsbestimmung der Jugendberufshilfe und Nutzung des Begriffs in der luxemburgischen Sozial- und Arbeitsgesetzgebung ist aufgrund der Verwobenheit der Praxisfelder (1) nur schwer möglich. Einsatzgebiete der Jugendberufshilfe finden sich in der klassischen Sozialarbeit, der Schulsozialarbeit, dem schulpsychologischen Dienst, der Heimerziehung, der Berufsberatung, der beruflichen Umschulung/Weiterbildung und den Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Jugendliche.
Die Jugendberufshilfe in Luxemburg umfasst die berufliche Re-Integration von Heranwachsenden im Alter von 16 bis 25 Jahren in eine Ausbildung oder Beschäftigung.

Als Teil der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit beinhaltet die Jugendberufshilfe zwei sich ergänzende Zielsetzungen: einerseits die Begleitung, Beratung und Unterstützung von Jugendlichen im Übergang von der Schule in das Berufsleben, andererseits die Berufsvorbereitung, Qualifizierung und Beschäftigung von jugendlichen Arbeitssuchenden in Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Berufsvorbereitende Lehrgänge, Arbeitsbeschaffungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bilden die wesentlichen aktivierenden Instrumente der Jugendberufshilfe in der öffentlichen und privaten Trägerlandschaft. Sie ist ein sozialstaatliches Instrument zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit durch den Erwerb von Handlungs- und Fachkompetenz sowie von Schlüsselqualifikationen mit dem Ziel, die (Wieder-)Aufnahme einer Berufsausbildung (Formation professionnelle) oder Beschäftigung zu gewährleisten resp. zu erleichtern.

Somit umfasst die Jugendberufshilfe die Förderung der sozialen, schulischen, außerschulischen und beruflichen Entwicklung insbesondere benachteiligter Jugendlicher. Öffentliche und private Träger, aber auch Bildungseinrichtungen, bieten unter dieser Prämisse Aus- und Weiterbildung (2), Beratung und Unterstützung an.

Die Geschichte der Jugendberufshilfe

Erste Strukturen, die man der Jugendberufshilfe zuordnen könnte, entstanden bereits im Mittelalter. Zünfte, private Initiativen und kirchliche Heime nahmen sich der Berufsbildung von Waisen und armen Kindern an. Im 18. Jahrhundert wurden vermehrt pflegebedürftige Kinder in privaten Pflegestellen oder kleineren privaten Heimstrukturen erzogen und auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet. Dies beinhaltete auch die berufsbezogene Integration der Mädchen und Knaben. Dementsprechend regelten im 19. Jahrhundert die lokalen Wohltätigkeitsbüros die Pflege und Obhut dieser Jugendlichen. Die repressiven Arbeitshäuser sollten die Jugendlichen an die Arbeit heranführen. Auch in den Handwerksbetrieben war das Leben der Zöglinge von Entbehrung und harter Arbeit geprägt. Die in den Heimen (damalige Fürsorgestellen) angesiedelten Berufsintegrationsmaßnahmen bestehen bis heute fort. In den staatlichen stationären Einrichtungen den „Centres socio-éducatifs de l’Etat“ (3) werden Qualifizierungs- und Orientierungsmaßnahmen angeboten. So bestehen im Mädchenheim in Schrassig Kursangebote in der Küche und im Friseurhandwerk. Im Jungenheim in Dreiborn befindet sich ein Holz- und ein Metallatelier.

Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit steht seit den 70er Jahren auf der sozial- und arbeitsmarktpolitischen Agenda. Die Reform der Arbeitsmarktverwaltung (4), die Entwicklung jugendspezifischer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie die Förderung privater und staatlicher Jugendberatungsstellen trugen zur Senkung, aber nicht zur Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit bei. Die bis heute währende Problematik und anhaltende öffentliche Diskussion der Jugendarbeitslosigkeit gründet auf den Auswirkungen eines atypischen Arbeitsmarktes. Seit der Bewältigung der Stahlkrise und der anschließenden Diversifikation (überwiegend im Dienstleistungssektor) der 80er Jahre weist Luxemburg ein beachtliches Wirtschaftswachstum auf. Dieser beschleunigte Strukturwandel wurde zunächst durch eine gezielte Migrationspolitik bewältigt. Die überproportionale Beschäftigungsintensität seit den 90er Jahren wird weithin durch das Leistungsvermögen der Grenzgänger der Großregion gewährleistet.

Entgegen diesem Trend steigt in Luxemburg die Zahl der Arbeitslosen demnach kontinuierlich. Ungeachtet der Beschäftigungszuwächse bleibt den unqualifizierten Jugendlichen infolge der hohen beruflichen Anforderungen der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt. Zudem beeinträchtigen mangelnde Sprachkenntnisse, regionale Benachteiligungen, familiäre Konflikte, gesundheitliche Einschränkungen, schlechte Wohnbedingungen und finanzielle Probleme die berufliche Zukunft. Oftmals ist die Herkunftsfamilie selbst von Arbeitslosigkeit und sozialen Problemlagen (sog. Statusreproduktion) gezeichnet. Dieses Sozialisationsumfeld spiegelt sich in der Eigenwahrnehmung der Jugendlichen als Schulversager und Arbeitsloser. Zusätzlich reduziert die hiermit einhergehende Stigmatisierung das Entwicklungspotential von Jugendlichen mit schlechten Bildungsvoraussetzungen.

Die Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung

Die allgemeine Arbeitslosenversicherung (MÉMORIAL 1921) (5) mit finanzieller Beteiligung von Staat, Gemeinde, Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewährte erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In dem 1921 verfassten Gesetzestext war die Arbeitslosenunterstützung für Leistungsberechtigte ab 16 Jahren festgelegt (ebenda, S. 1006). Erste Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stellten die Notstandsarbeiten dar (ebenda, Artikel 25). Diese Beschäftigungsmaßnahmen waren für die Bezieher der Arbeitslosenunterstützung verpflichtend. Neben den Gemeinden gab es noch regionale Arbeitsnachweisämter (Stellenvermittlungsämter) und ein zentrales Arbeitsnachweisamt in der Stadt Luxemburg, die die Vermittlung der Arbeitslosen in Betriebe regelten (ebenda, S. 1015).

Ende der 70er Jahre führt die internationale Stahlkrise zu massiven Beeinträchtigungen der Berufschancen Jugendlicher. Die Veränderungen der Arbeits- und Lebenswelt treffen besonders Schulabbrecher und benachteiligte Jugendliche. Der Übergang von der Schule in das Berufsleben (6) resp. der Antritt einer Ausbildungsstelle gestaltete sich aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge in Europa insbesondere für lernschwache Schüler zunehmend schwierig. Auch in Luxemburg war die bis in die 70erJahre automatisch erfolgte berufliche Integration der Schulabgänger (auch ohne Abschluss) in eine Arbeit oder Ausbildung nicht mehr garantiert. Damit wurde für viele Jugendliche ohne regulären Schulabschluss oder Qualifikation der Gang zum Arbeitsamt zum festen Bestandteil der Berufsbiographie. Mit der anhaltenden Krise des Arbeitsmarktes entwickelten sich auch die sozialpolitischen Instrumente und Strukturen der Jugendberufshilfe in Luxemburg. Zur Bewältigung der Wirtschaftskrise entstand 1976 ein Beschäftigungsfonds (7) (MÉMORIAL 1976, S. 592 ff). Zahlreiche Modifikationen erweiterten das Gesetz in den Folgejahren.

Nachdem die Jugendarbeitslosigkeit auf über mehr als 50% anstieg, setzte die damalige LSAP-DP Regierung 1978 (8) ein Gesetz (MÉMORIAL 1978, S. 1010 ff) zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche mit großer parlamentarischer Zustimmung um. Im April 1978 waren von gesamt 1208 Arbeitslosen knapp die Hälfte (620) Jugendliche unter 25 Jahren (Projet de loi No 2192, p. 69). Mit der neuen Gesetzgebung bezuschusste der Gesetzgeber zwei Beschäftigungsmaßnahmen für junge Arbeitssuchende im Alter von 16 bis 25 Jahren. Diese Maßnahmen sollten vorerst bis 1980 befristet sein und die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Infolge der anhaltenden Krise wurden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen am 5.3.1980 (MÉMORIAL, 1980) und in den darauf folgenden Jahren bis zur Neuregelung 1999 (9) verlängert. Die Einführungspraktika „Stage d’initation“ (SI) fanden im privaten Sektor und die „division auxiliare temporaire“ (DAT resp. DA) im staatlichen resp. gemeinnützigen Bereich breite Anwendung. Mit dem Budgetgesetz vom 19.12.1983 (10) erweiterte das Parlament das Angebot an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Jugendliche um den „Stage de préparation en entreprise“ (SP). Dieses betriebliche Einführungspraktikum wurde im Zuge der Reform der sozialen Grundsicherung (revenu minimum garanti-RMG) 1989 (MÉMORIAL 1989, S. 814) für Jugendliche bis 29 Jahre ausgedehnt.

Im Rahmen der weiteren beschäftigungspolitischen Steuerung weiteten sich die Qualifizierungs- und Integrationsinstrumente in den Folgejahren aus. Alte Förderinstrumente blieben bestehen, wurden aber in der Praxis des Arbeitsamtes nicht mehr angewendet (vgl. Bulletin Luxembourgeois de l’emploi No 04/2008, S.4). Der nationale Aktionsplan „Plan d’action national en faveur de l’emploi 1998“ (PAN) definiert im Gesetz vom 12.2.1999 (MÉMORIAL 1999, S. 190 ff) zwei neue Beschäftigungsmaßnahmen. Der „Contrat d´auxiliaire temporaire“ (CAT) und der „Stage d´insertion“ (SI) bilden fortan die neuen Aktivierungsmaßnahmen für benachteiligte Arbeitssuchende. Diese Instrumente finden in Privatwirtschaft (Contrat d´auxiliaire temporaire du sector privé - CAT PR) und insbesondere im öffentlichen Sektor (Contrat d´auxiliaire temporaire du sector public-CAT PU) breite Zustimmung.

Die Reform 5611

Die enttäuschenden Vermittlungserfolge der öffentlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen des CAT PU in staatlichen und kommunalen Dienststellen führten 2007 zu einer Änderung der Arbeitsgesetzgebung. Die zahlreichen Angebote hatten in der Vergangenheit nicht das Ziel der Vermittlung, sondern die Funktion einer Warteschleife. Die CAT-Maßnahmen weckten die Illusion einer möglichen Anstellung bei Staat oder Gemeinde und wirkten dem allgemeinen Vermittlungsgedanken entgegen. Als Konsequenz verfestigte sich die Jugendarbeitslosigkeit.

Mit der so genannten 5611 Gesetzgebung (MÉMORIAL, 2006) wurden auch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Jugendliche reformiert. Der „Contrat d´auxiliaire temporaire“ wurde durch den „Contrat appui-emploi“ (CAE) und dem “Contrat d’initiation-emploi“ (CIE) ersetzt. Der neue Vertrag wird zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosen geschlossen. Der Beschäftigungsumfang reduziert sich in den öffentlichen und gemeinnützigen Beschäftigungsverträgen (CAE) von 40 auf 32 Wochenstunden. Die Entgeldleistungen sinken bei den privaten Maßnahmen (CIE) von 100 auf 80%. Zudem engagierten sich die Beschäftigungsträger einer privaten Maßnahme für eine Anschlussbeschäftigung. Gleichzeitig erhöhten sich auch die Anforderungen an die Arbeitssuchenden. Die Verfügbarkeit, Mitwirkung und Aktivitätsverpflichtung der Jugendlichen wird intensiver kontrolliert und Verfehlungen rigoroser mit dem Entzug des Arbeitslosengeldes sanktioniert. Eine individuelle Aktivierungsvereinbarung zwischen Arbeitsamt und Jugendlichen nach spätestens drei Monaten (MÉMORIAL 2007, S. 3071) regelt die Rechte und Pflichten sowie die weiterführenden Integrationsvereinbarungen für den Zeitraum eines Jahres. Diese intensive Kooperation und mögliche Sperrung der Arbeitslosenunterstützung sollen die Eigeninitiative der Jugendlichen verstärken, zielgerichtete Förderungen in Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen und die langfristige berufliche Integration erwirken.

Mit der 5611-Gesetzgebung werden die staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (CAE) zentral reguliert und die Integration durch die CIE-Maßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt verstärkt. Neben der Zuweisung (Assignation) erfolgt jetzt auch eine Steuerung der Maßnahmen durch das Arbeitsamt. Der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitsamt und Jugendlichen verdeutlicht diese zentrale Kontrolle des Arbeitsamtes. Der Beschäftigungsträger verpflichtet sich, neben der Zahlung eines sozialversicherungspflichtigen Gehalts, zur Schulung der Teilnehmer. Inhalt und Zielsetzung der Qualifizierung sind in einem obligatorischen Ausbildungsplan festgelegt. Dieser Schulungsplan soll die Beschäftigungsfähigkeit des Jugendlichen stärken. Zudem werden die Arbeitsvermittler intensiver durch den „Service d’accompagnement personnalisé des demandeurs d’emploi” (SAPDE) und den Sozialdienst (Service Social) der Arbeitsmarktverwaltung unterstützt.

Seit der Umsetzung zum 1.7.2007 sinkt die Jugendarbeitslosigkeit in Luxemburg. Während im Januar 2007 noch insgesamt 1450 Jugendliche in CAT-Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verweilten, waren es im Dezember 2007 nur 910 Heranwachsende, die in den auslaufenden CAT und den neuen CAE und CIE Maßnahmen beschäftigt waren (Les activités de l’Administration de l’emploi en 2007, S. 99). Im Gegensatz zu den CAE-Verträgen sollen nunmehr die betrieblichen CIE verstärkt ausgebaut werden (vgl. Bulletin Luxemburgeois de l’emploi No 04/2008, S.4). Seither sinkt die Zahl der Qualifizierungsmaßnahmen ohne dass der Verbleib der Jugendlichen geklärt wäre. Einerseits wurde der Zugang zu den Maßnahmen erschwert, andererseits führen Sanktionen zu einer Reduktion der Anspruchsberechtigten. Für eine abschließende Bewertung der Reform ist es derzeit noch zu früh.

Die Berufsberatung der Arbeitsmarktverwaltung

Die Berufsberatung des Arbeitsministeriums, der „Service de l’orientation professionnelle“ (OP), unterstützt Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen bei der Ausbildungs- und Arbeitssuche. Die Berufsberatung ist Bindeglied zwischen Betrieb und Lehrling und verfügt über das Vermittlungsmonopol betrieblicher Lehrlingsausbildung (Apprentissage).
Der über das Erziehungsministerium (11) initiierte „Service de Psychologie et d’Orientation scolaire“ (SPOS) und die Berufsberatung „Orientation professionnelle“ (OP) des Arbeitsamtes (vormals Office National du Travail) arbeiten teilweise parallel. Eine synergetische Zusammenlegung der beiden Beratungsangebote wurde bereits in den parlamentarischen Diskussionen von 1987 (12) angesprochen und scheint bis heute nicht in Sicht.

Die staatliche Qualifizierung und Beratung

Die lokalen Beratungsstellen des „Services de psychologie et d’orientation scolaires“ (SPOS) sind in den Sekundarschulen angesiedelt und fungieren als begleitende Übergangsstrukturen und präventives Bindeglied zwischen Schule und Ausbildung. Das „Centre de psychologie et d’orientation scolaires“ (CPOS) koordiniert die schulpsychologischen Dienststellen.

Bereits 1945 wurden im Zuge der Neuordnung der Arbeitslosenunterstützung die Missionen der später als CPOS bezeichneten Berufsberatung im grossherzoglichen Erlass vom 30. Juni 1945 formuliert (MÉMORIAL, 1945, S. 375). Interessant ist in diesem Zusammenhang ein ministerielles Rundschreiben vom 12. Februar 1949. Hier werden die Zielsetzungen der Berufsberatung und Orientierung sowie ein Fragebogen für die Primärschule aufgezeigt. „Le problème le plus important qui se pose pour nos enfants au sortir de l´école primaire est sans doute le choix d´une profession. “ (MÉMORIAL 1949, S. 66)

Im Gesetz vom 16. August 1965 wurden dann die Zielsetzungen für den „Service de psychologie et d’orientation scolaires“ festgelegt. Der Benachteiligtenförderung von Schülern und der Berufsorientierung wurden hier die ersten Weichen (mit einem Verweis für den noch zu schaffenden CPOS) gestellt. „Art. 23. Il est créé auprès du Ministère de l’Education Nationale un centre de psychologie et d’orientation scolaires…“.

Im Gesetz vom 10. Mai 1968 über die Reform des Sekundarbereichs wird dann der gesetzliche Grundstein zum „Service de psychologie et d’orientation scolaires“ gelegt. „Auprès de chaque établissement d´enseignement secondaire il est créé un service de psychologie et d´orientation scolaires qui fonctionnera en liaison avec le centre de psychologie et d´orientation scolaires créé par l´article 23.“

Bereits 1970 entstanden die ersten Beratungsstellen in den Lyzeen Diekirch und Echternach. Das Personal bestand aus engagierten Lehrern, die eine psychologische Ausbildung vorweisen konnten.

Am 22.09.1978 wurde das Gesetzprojekt „Projet de loi 2216/00 portant création d’un Institut national d’information et d’orientation scolaires“ zur Schaffung eines schulpsychologischen Dienstes deponiert. Mit dem grossherzoglichen Reglement vom 20.11.1984 wurden dem „Service de psychologie et d’orientation scolaires“ 15 Psychologen zugesprochen und damit die Personalausstattung maßgeblich verbessert. Weitere Stellenbesetzungen in den Folgejahren entwickelten den schulpsychologischen Dienst zu einem flächendeckenden Instrument der Berufsorientierung als integraler Teil der Sekundarstufe. Mit dem Gesetz vom 1.04.1987 wurden die koordinierenden Funktionen gesetzlich determiniert und im Gesetz vom 13.07.2007 die überordnete Aufgabenstellung (Koordination, Evaluation, Methodenentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit, Mediatorenfunktion usw.) präzisiert.

Die Einführungs- und Orientierungskurse

Die staatliche Jugendberufshilfe startet mit der Entstehung der „Cours d’Initiation et d’Orientation Professionnelles“ (COIP). Mit dem „Règlement Grand-Ducal du 21 février 1978 portant organisation de cours d’orientation et d’initiation professionnelle“ wurde der 1976 erhobenen Forderung „organiser des cours de formation professionnelle ou d´enseignement général“ (MÉMORIAL 1976) nach Berufsbildung Rechnung getragen. Die grossherzogliche Verordnung beinhaltet auch die Schaffung neuer nationaler Weiterbildungszentren. Im „Centre national de formation professionnelle continue“ (CNFPC) in Walferdange starten 1978 die ersten berufsvorbereitenden Orientierungskurse. In Esch/Alzette, Mersch und Ettelbrück erfolgt später das Angebot weiterer COIP-Kurse für 15-16 Jährige. Als Reaktion auf die Probleme beim Übergang „Schule/Beruf“ wurden diese auf 9 Monate befristeten Orientierungs- und Integrationskurse für Jugendliche als Überbrückungsangebote initiiert. Die staatlichen Bildungsstrukturen des CNFPC bieten diese beruflichen Orientierungs- und Einführungskurse an. Unter Leitung des Erziehungsministeriums und mit Zustimmung des Arbeitsministeriums wurden am 21. Mai 1979 (MÉMORIAL 1979) die beruflichen Weiterbildungs- und Eingliederungskurse sowie Umschulungen gesetzlich festgelegt.

Der Freiwilligendienst

Seit dem 1. Oktober 2007 (Mémorial 15.11.2007, S. 3546 ff) besteht eine neue Orientierungsmaßnahme des nationalen Jugenddienstes (Service National de la Jeunesse) für Schulabgänger. Dieser Freiwilligendienst (Service Volontaire d’Orientation) richtet sich an Jugendliche im Alter von 16 bis 30 Jahren. Einsatzgebiete sind der Naturschutz sowie Projekte im öffentlichen, soziokulturellen, sozialen und kulturellen Bereich.

Der neue Freiwilligendienst des Familienministeriums ist für viele arbeitsuchende Jugendliche eine hilfreiche Orientierung und sinnvolle Beschäftigung. Die Teilnehmer erhalten eine bedarfsorientierte Entschädigung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Teilnehmerplätze sind beschränkt und die Warteliste ist mit zahlreichen Jugendlichen gefüllt, die von den Angeboten des Arbeitsamtes ausgeschlossen sind. Der Ausbau des Freiwilligendienstes ist für das Jahr 2009 vorgesehen.

Die derzeitigen Bestimmungen

Mit dem Gesetz vom 16.03.2007 („cours de formation professionnelle au centre nationale de formation professionnelle continue“ als Teilreform des Gesetzprojekts 5593) fallen die „cours d’orientation et d’initiation professionnelles“ unter die alleinige Regie des Erziehungsministeriums. Die beruflichen Weiterbildungszentren werden in das Schul- und Berufsausbildungssystem des Erziehungsministeriums (MEN) integriert. Die Kurse dienen als Auffangbecken für benachteiligte Jugendliche, erfolglose Lehrstellenbewerber und Schulabbrecher (Mémorial 11.04.2007). Die Ausführungsbestimmungen (RGD 24.08.2007) regeln die Zulassung für minderjährige Jugendliche und präzisieren die Zuständigkeit der lokalen Jugendberatungsstellen (Action Locale pour Jeunes-ALJ) sowie den Inhalt der COIP-Kurse. Der ALJ obliegt die Steuerung der Kurse in den CNFPC und die soziale Begleitung der Jugendlichen. Dies umfasst das Training von Sozialkompetenzen, die sozialpsychologische Unterstützung, das Screening, die Organisation der Praktika, die Koordination komplementärer Institutionen, die Elternberatung, die Kompetenzbilanzierung, die Lehrstellensuche sowie die anschließende zweijährige Begleitung der Teilnehmer und Evaluation des Maßnahmeerfolgs.

Die 12-24 Monate andauernden Orientierungskurse beruhen auf einer Mischung aus Arbeitspädagogik und Sozialpädagogik und beinhalten allgemeine und praktische Module sowie ein Betriebspraktikum. Die fortwährende sozialpsychologische Begleitung, Evaluierung und Kompetenzbilanzierung der Maßnahmeteilnehmer sind Grundlage der weiterführenden schulischen und beruflichen Orientierung.

Eine finanzielle Entschädigung (indemnité de formation) für Schüler im Alter von 18-24 Jahren wurde als Überbrückungshilfe eingerichtet. Diese finanzielle Unterstützung schließt eine Lücke, da der RMG-Bezug in der Regel erst mit einem Alter von 25 Jahren vorgesehen ist. Im Schuljahr 2007/2008 wurden die beruflichen Orientierungskurse neben den beiden nationalen Weiterbildungszentren (CNFPC) auf sechs ausgewiesene technische Gymnasien ausgedehnt und die Teilnehmerzahl auf 400 Schüler erhöht (MEN, 2008). Mit dieser Reform konnte die Schulpflicht (derzeit 9 Schuljahre der Sekundärstufe I) um ein freiwilliges Jahr ausgedehnt werden. Eine Erhöhung der Regelschulzeit auf 10 Schuljahre wird hiermit zumindest angedacht.

Wenngleich diese Warteschleifen sinnvolle Qualifizierungen und sozialpädagogische Begleitung offerieren, stigmatisiert dieses Qualifizierungsjahr viele junge Arbeitssuchende. Die Strukturen der berufsvorbereitenden Maßnahmen gelten allgemein als Schonraum und Überbrückung bis zur Volljährigkeit.

Die lokale Jugendberatung

1984 entstand im Zuge der Entschließung des EG-Ministerrates (EG 1982) ein europäisches Modellprojekt zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosenquote im Süden des Landes. Die erste nationale Jugendberatungsstelle “Action Locale pour Jeunes“ (vgl. Parlamentarische Anfrage Nr. 28, 1986) entstand in Differdange. Anschließend wurden in den Gemeinden Ettelbrück, Rumelange, Redange und Echternach lokale Jugendberatungsstellen gegründet. Ergänzend richteten später weitere Gemeinden lokale Jugendberatungsstellen ein.

Mit dem grossherzoglichen Reglement vom 17.2.1987 (condition agrément des Centres de rencontre pour jeunes) wurde die gesetzliche Grundlage der “Action Locale pour Jeunes“ geschaffen und integraler Bestandteil des nationalen Jugendservice (Service national de la jeunesse-SNJ). Zielgruppe waren die 14 bis 17-jährigen arbeitsuchenden Schulabgänger aber auch Schulabbrecher, die aus dem schulbezogenen Einsatzgebiet des „Service de psychologie et d’orientation scolaires“ heraustraten. Das Angebot der “Action Locale pour Jeunes“ umfasst die Vorbereitung auf das Erwerbsleben, die Organisation betrieblicher Praktika, die Beratung und Begleitung, die Koordination komplementärer Hilfsangebote (Schuldnerberatung, Drogenberatung, Wohnungssuche usw.) sowie die sozialpädagogische Begleitung von Jugendlichen in Berufsvorbereitungsmaßnahmen.

Die private Trägerlandschaft

Die private Trägerlandschaft bietet in Kooperation mit dem Arbeitsamt eine Vielzahl von Beschäftigungsmaßnahmen für Jugendliche. Die ersten Strukturen der Jugendberufshilfe bildeten sich Anfang der 80er Jahre.

Inter-Actions

Die 1979 von drei Sozialarbeitern gegründete Vereinigung (13) trat bereits 1980 mit einem sozialökonomischen Projekt im Stadtteil Grund in Erscheinung. Aufgrund der Erfahrungen in der Gemeinwesenarbeit in sozialen Brennpunkten der Stadtteile Grund und Clausen wurde 1981 die Firma POLYGONE sàrl gegründet. Die multidimensionalen Probleme der Jugendlichen veranlassten Inter-Actions zur Entwicklung eines sozio-ökonomischen Begleitprogramms „Structure d’encadrement socio-économique“. Dieses am Leistungsvermögen der Teilnehmer ausgerichtete Konzept beinhaltet sowohl die Beratung und Begleitung als auch die Beschäftigung und Qualifizierung der Jugendlichen im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Integrationsmaßnahmen. Zudem offeriert Inter-Actions als Vorstufe des Wiedereingliederungsbetriebs POLYGONE seit 1986 ein Einführungspraktikum im Atelier Schläifmillen und verfügt seit 1992 über eine psychosoziale Beratungsstelle. Während sich die Firma POLYGONE in einem kommerziellen Umfeld ohne staatliche Subsidien behaupten muss, wird die Jugendberufshilfeeinrichtung Schläifmillen durch die Finanzierung von Staat und der Stadt Luxemburg getragen. Seit 2008 werden in den Räumlichkeiten der Schläifmillen neben den traditionellen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen hauptsächlich Kompetenzbilanzierungen und berufliche Orientierungsmaßnahme für Jugendliche angeboten (vgl. Schneider 2008).

GAMO asbl/Aarbechtshellef asbl : Centre d’Insertion et de Réinsertion Professionnelle (CIRP)

Die « Groupe d’assistance en milieu ouvert » (GAMO) wurde 1981 aufgrund der Erfahrungen in der Heimerziehung des „Jongenheem“ gegründet. Zunächst begleitete GAMO heimentlassene Jugendliche bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie in anderen Bereichen der Verselbständigung (Nachbetreuung).
1983 entstand die gemeinnützige Vereinigung ohne Gewinnzweck „Aarbechtshellef asbl“, welche sich die Beschäftigung von benachteiligten Jugendlichen zum Ziel gesetzt hat. Seit 1999 arbeiten beide Träger gemeinsam im CIRP. In den verschiedenen Ateliers (Holz-, Metall-, Montagewerkstatt usw.) werden mit finanzieller Förderung des Familienministeriums arbeitsuchende Jugendliche ab 15 Jahren im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (CAE) qualifiziert oder in einem befristeten Vertrag (CDD) der gemeinnützigen Zeitarbeitsvermittlung beschäftigt. Ziel ist die soziale und berufliche Integration der Jugendlichen. Das 1988 gegründete Netzwerk „Wunnengshëllef“ und die Wohnstrukturen des „Jongenheem“ bieten volljährigen Jugendlichen preisgünstigen Wohnraum. Seit 2008 beteiligt sich auch das Gesundheitsministerium an diesem Angebot und finanziert den therapeutischen Jugenddienst „Service Thérapeutique Solidarité Jeunes“.

Co-Labor

Seit der Gründung 1983 engagiert sich die solidarökonomische Genossenschaft in der Unterstützung, Beschäftigung und Qualifizierung schwervermittelbarer Jugendlicher im Garten- , Landschafts- (GALA), Zierpflanzenbau und in der Forstwirtschaft.

Diese „parastaatlichen” Einrichtungen verfügen über eine Konvention mit einem resp. mehreren Ministerien (14) und richten sich mit ihrem Qualifizierungsangebot an arbeitsuchende Jugendliche. Einige Träger bieten den Jugendlichen betriebsähnliche Beschäftigungsmaßnahmen mit „Ernstcharakter“ zwecks Aneignung von Schlüsselqualifikationen und berufsspezifischer Fach- und Sozialkompetenz mit dem Ziel der Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit (vgl. Fülbier, 2002, S. 486 ff). Diese betriebsnahen Trägerstrukturen können als Jugendberufshilfebetriebe bezeichnet werden.
In dieser betriebsnahen Umgebung werden Produkte und Dienstleistungen unter fachpraktischer Anleitung mit den Jugendlichen erstellt. Die realitätsnahe Arbeitsumgebung bzw. die Marktnähe bilden das maßgebliche fachpraktische und pädagogische Förderinstrument eines Jugendberufshilfebetriebs zur Re-Integration Jugendlicher in das Arbeitsleben. Der Jugendhilfebetrieb qualifiziert benachteiligte Jugendliche in einer arbeitsmarktnahen Umgebung. (vgl. Lex 2001, S. 11).

Die im Jugendhilfebetrieb erwirtschafteten Gewinne aus den Aufträgen dienen der ergänzenden Finanzierung. In diesem Arbeitskontext ist der Jugendliche sowohl Leistungserbringer (Arbeiter oder Dienstleister) als auch Leistungsempfänger (Anleitung, Beratung und soziale Begleitung). Die betriebliche Umgebung orientiert sich am Leistungsvermögen des Jugendlichen. Das zugewiesene Aufgabenfeld fordert ihn ohne zu überfordern. Diese Balance bestimmt gleichermaßen die Entwicklung der betrieblichen Produktivität und des Kapazitätsprofils des Jugendlichen. Eine vorgeschaltete Orientierungsphase resp. Arbeitserprobung dient der Kapazitätsbilanzierung und anschließenden Zuordnung der Jugendlichen in die Fördermaßnahmen des Trägers. Das Anforderungsprofil orientiert sich am Arbeitsvermögen und Entwicklungspotential des Jugendlichen. Die Maßnahmen konzentrieren sich erfahrungsgemäß auf die manuelle Einarbeitung, das Erlernen der Arbeitstugenden (Gewöhnung an die betrieblichen Anforderungen, Einhaltung der Arbeitsordnung), die soziale Begleitung und einen kompetenzorientierten Personaleinsatz.
Der Übergang von der Arbeitslosigkeit in ein nicht subventioniertes Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt wurde zum Erfolgsrezept der freien Trägerlandschaft.

Die statistische Erfassung der Jugendarbeitslosigkeit

Luxemburg weist im Gegensatz zu anderen europäischen Mitgliedstaaten eine unterdurchschnittliche Arbeitslosigkeit auf. Im April 2007 lag die Arbeitslosigkeit bei 4,7 %. (EU15: 7,1%). Dagegen bereitet die Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor Probleme und wurde wiederholt durch die Kommission angemahnt (15). In Luxemburg stieg die Jugendarbeitslosenquote von 1996 bis 2007 von 8,2 auf 17,5 % an und lag stets über dem EU15-Durchschnitt (16).

Im Jahr 2007 lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote bei 4,4% (Ministère du Travail et de l’emploi 2007, S. 85). 29,4 % (2892) der Arbeitssuchenden waren unter 30 Jahre alt (ebenda, S. 107). Jugendliche ohne Schulabschluss und/oder mit Migrationsgeschichte (17) sind überproportional von Arbeitslosigkeit bedroht. Strukturelle Probleme auf dem Arbeitsmarkt verschärfen die Berufschancen dieser Jugendlichen. Aufgrund einer Neubewertung der statistischen Angaben sank im Mai 2008 die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen auf 15,6 % (gegenüber 17,8 % im Vorjahr). Damit liegt Luxemburg immer noch über dem EU15-Durchschnitt von 15%. Trotz der Neubewertung des Zahlenmaterials sind die statistischen Angaben in Dänemark (5,8%), der Niederlanden (5,6%) und Österreich (8,4%) weitaus besser (EUROSTAT 94/2008). Der eingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt wird durch die hohe Klassenwiederholungsrate von 5% (MEN 2005, S.17) und die Schulabbrecherquote determiniert. Im Jahr 2006 verließen 20,9 % der Jungen und 14% der Mädchen im Alter von 18-24 Jahren vorzeitig das Schulsystem und befanden sich weder in Qualifizierungs- noch Beschäftigungsmaßnahmen (EUROSTAT 2008).

Eine nicht unbedeutende Dunkelziffer verbirgt sich hinter dem amtlichen Zahlenwerk und erschwert die Hilfen für Jugendliche die nicht bei der ADEM registriert sind. Auch mangelt es weithin an empirischen Daten, die Aufschluss über die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die Persönlichkeit und das Verhalten der Jugendlichen geben. Vorliegende Untersuchungen stellen nur eingeschränkt die subjektiven Lebensbedingungen arbeitsloser Jugendlicher dar. Während im nahen Ausland zahlreiche Studien die Auswirkungen der Jugendarbeitslosigkeit quantitativ und qualitativ aufzeigen beschränken sich hiesige Untersuchungen vornehmlich auf die empirische Erfassung arbeitsmarkt- und bildungsrelevanter Daten.

Anmerkungen:

(1) Eine weitere Dimension der Jugendberufshilfe resp. der Jugendhilfe soll im Gesetzprojekt „Projet de loi sur la jeunesse“ vom 13.02.2007 geregelt werden.
(2) Betriebe, Jugendberufshilfebetriebe und überbetriebliche Ausbildungsstätten
(3) Die Reorganisation der „Centres socio-éducatifs de l’Etat“ erfolgte im Gesetz vom 16 Juni 2004
(4) Administration de l´emploi-ADEM
(5) Loi du 6 août 1921 concernant la participation financière des communes, des patrons et des ouvriers dans l’allocation des secours de chômage.
(6) Transition à la vie active
(7) Auf den Seiten 599 ff beschreibt das Mémorial vom 30 Juni 1976 im Artikel 33 die berufliche Eingliederung wie folgt: 1. Dans l´intérêt de l´insertion ou de la réinsertion des chômeurs complets dans la vie professionnelle, le Ministre de l´Education nationale peut, sur avis conforme du Ministre du Travail, organiser des cours de formation professionnelle ou d´enseignement général dont les modalités d´organisation sont déterminées par règlement grand-ducal. 2. Les bénéficiaires de l´indemnité de chômage complet peuvent être invités par les bureaux déplacement publics à suivre les cours prévus au paragraphe qui précède ou d´autres cours de formation professionnelle ou d´enseignement général. 3. En cas de refus non justifié de participer à de tels cours, le droit à l´indemnité de chômage se perd. En cas d´absence sans excuse valable à ces cours, le droit à l´indemnité de chômage complet est supprimé pour sept jours de calendrier, en cas de récidive pour trente jours de calendrier.
(8) Loi du 27 juillet 1978 portant diverses mesures en faveur de l’emploi des jeunes
(9) „Den initiale Projet huet virun allem drop gesat, fir eng Weiderféierung vum bestehenden Instrumentarium säit dem Gesetz vun 1978 ze maachen, dat heescht, fir d’Division d’auxiliaires, d’Stages de préparation en entreprise, d’Stages d’initiation asw. weiderzeféieren. Si wëllen och nach e Stage de réinsertion fir eler Aarbechtsloser aféieren.“, so der damalige palarmentarische Co-Sprecher der Spezialkommission und Abgeordnete Lucien Lux am 3.2.1999.
(10) Zusätzlich wird in der großherzoglichen Verordnung vom 4 April 1984 die Finanzierung der socio-ökonomischen Maßnahmen für Jugendliche im Budget 1984 festgeschrieben (MÉMORIAL 1983). 1994 wird diese Finanzierung auf alle Arbeitslosen erweitert und hiermit die Voraussetzung für die Beschäftigungsinitiativen gelegt (RGD, 1994, S. 1030). Die Maßnahmen firmieren nunmehr als „Mesures spéciales“ in der amtlichen Statistik (vgl. Conseil économique et social, 2004, S. 77). In den letzten Jahren sind die Kosten der Beschäftigungsgesellschaften stark gestiegen. Der seit 2003 ausgiebig diskutierte Gesetzentwurf (5144) soll eine Strukturierung und Kontrolle der Aktivitäten gewährleisten.
(11) Ministère de l’Éducation nationale et de la formation professionnelle (MENFP)
(12) Discussion générale, Chambre des députes, 38. Séance, 25.2.1987
(13) Zunächst unter dem Namen Inter-Actions Faubourgs
(14) In der Regel in einer Konvention mit dem Familien-, Jugend-, Arbeits- oder Gesundheitsministerium. Teilweise werden die Maßnahmen durch die lokale Gemeinde unterstützt.
Literatur

Baacke, Dieter (2003): Einführung in die Probleme des Jugendalters. Weinheim und Basel
Bulletin Luxembourgeois de l’emploi No 04/2008
Conseil économique et social (2004): Evolution economique, sociale et financière du pays 2004
Discussion générale, Chambre des députes, 38. Séance, 25.2.1987
EUROSTAT Yearbook 2008
EUROSTAT : 94/2008 – 1.07.2008
Europäische Gemeinschaft: 12.07.1982
Fülbier, Paul & Münchmeier, Richard (2002) : Handbuch Jugendsozialarbeit. Münster
Ministère du Travail et de l’emploi (2008) : Les activités de l’Administration de l’emploi en 2007. Luxembourg
Lex, Tilly (2001): Förderung benachteiligte Jugendlicher im Jugendhilfebetrieb. München
Ministère de l’Éducation nationale et de la Formation professionnelle (2008) : Rapport d’activité 2007. Luxembourg
Ministère de l’Éducation nationale et de la Formation professionnelle (2005): Analyse des Klassenwiederholens im primären und postprimären Bereich. Luxemburg
Ministère de l’Éducation nationale et de la Formation professionnelle (2006): Le décrochage scolaire au Luxembourg. Parcours et caractéristiques des jeunes en rupture scolaire. Raisons entraînant l’arrêt des études. Luxemburg
Schelsky, Helmut (1963) : Die skeptische Generation. Düsseldorf
Schneider, Klaus (Hrsg.) (2007) : Evaluationsmethoden und Kompetenzbilanzen für Arbeitssuchende. Luxemburg

Loi du 16.08.1965 (CPOS)
Loi du 10.05.1968 (Sekundarunterricht)
Loi du 22.09.1978 (SPOS)
Loi du 1.04.1987 (CPOS)
Loi du 16.06.2004 (CSEEs)
Loi du 16.03.2007 (MEN)
Loi du 13.07.2007 (CPOS)
Mémorial A n° 55 du 10.08.1921
Mémorial A n° 34 du 12.07.1945
Mémorial A n° 4 du 12.02.1949
Mémorial A n° 34 du 30.06.1976
Mémorial A n° 43 du 28.07.1978
Mémorial A n° 41 du 28.05.1979
Mémorial A n° 26 du 21.03.1980
Mémorial A n° 111 du 23.12.1983
Mémorial A n° 44 du 30.06.1989
Mémorial A n° 13 du 23.02.1999
Mémorial A n° 224 du 22.12.2006
Mémorial A n° 164 du 29.08.2007
Mémorial A n° 54 du 11.04.2007
Mémorial A n° 202 du 15.11.2007
Projet de loi No 2192
Projet de loi No 5144
Parlamentarische Anfrage Nr. 28, 1986
Règlement Grand-Ducal du 12.04.1984
Règlement Grand-Ducal du 20.11.1984
Règlement Grand-Ducal du 17.06.1994
Règlement Grand-Ducal du 21.02.1978
Règlement Grand-Ducal du 24.08.2007

Abkürzungen

ADEM Administration de l’emploi
ALJ Action Locale pour Jeunes
CATP Certificat d’aptitude technique et professionnelle
CCM Certificat de capacité manuelle
CITP Certificat d’initiation technique et professionnelle
CNFPC Centre national de la formation professionnelle continue
CPOS Centre de psychologie et d’orientation scolaires
CAT PR Contrat d´auxiliaire temporaire du sector privé
CAT PU Contrat d´auxiliaire temporaire du sector public
CAE Contrat appui-emploi
CIE Contrat d’initiation-emploi
FPC Formation professionnelle continue
JBH Jugendberufshilfe
MENFP Ministère de l’Éducation nationale et de la formation professionnelle
OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OP Orientation professionnelle
PAN Plan d’action national
RGD Règlement Grand-Ducal
SNJ Service national de la jeunesse
SPOS Service de psychologie et d’orientation scolaires
STATEC Service central de la statistique et des études économiques

The Autor works in Luxemburg at the institution FORWARD and is founder of the European Anti Poverty Network Luxemburg (EAPN). This article will be also published in “Bildung und Qualifizierung jugendlicher Arbeitssuchender” (Klaus Schneider, editor), Schriftenreihe FORWARD, BAND III.

Picture: www.pixelio.de (Photographer: Klaus-Uwe Gerhardt)

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